BTI DEBTI48604/25-1
Description des marchandises
Elektrische Antriebseinheiten in Form von Elektromotoren, als zusammengesetzte Ware, sog. dentale elektrische Mikromotoren, verschiedene Ausführungen als bürstenlose oder bürstenbehaftete Gleichstrommotoren mit einer maximalen Leistung von 45, 58, 61 oder 80 W (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung), im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, zylindrischen, mit Abstufungen versehenen, massiven Erzeugnis aus Metall und Kunststoff, je nach Ausführung mit einer Motorwelle inklusive Mitnehmer oder einer Handstückhalterung, O-Ring und Motorhülse, ggf. mit Regelring/Lampenring und/oder Kupplungsanschluss ausgestattet. Zudem weisen sie elektrische Steckvorrichtungen, spezifische Kupplungsanschlüsse für die entsprechenden dentalmedizinische Instrumente (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) sowie einen spezifischen Anschluss für einen Versorgungsschlauch der dentalen Behandlungseinheit (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) auf und sind teilweise mit einer Beleuchtung und/oder mit einer Sprayfunktion für Kühlwasser versehen, Abmessungen: Durchmesser: 16 oder 22 mm, Länge: zwischen 40 und 61 mm. Die elektrischen Mikromotoren wandeln elektrische Energie in Rotation um und dienen der Übertragung von Drehmoment auf rotierende dentalmedizinische Instrumente (z. B. Bohrer, Schleifer) in zahnärztlichen Praxen und Kliniken. Die Steuerung erfolgt über die dentale Behandlungseinheit. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für eine Dentalbohrmaschine, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 3900 erfasst“ eingereiht.