BTI DEBTI49364/22-2
Description des marchandises
Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um getrocknete, ungeschälte Apfelstücke unterschiedlicher Größe (ca. 1 mm x 1 mm bis 3,5 cm x 2 cm). Die Ware weist einen schwach fruchtigen Geruch nach Apfel auf. Es haben sich keine Hinweise ergeben, dass die Apfelstücke weitergehend als in Kapitel 8 der KN zulässig bearbeitet wurden. Die als Ergänzungsfuttermittel für Tiere dienenden Apfelstücke befinden sich in einem kugelförmigen Erzeugnis aus Weidenzweigen (DEBTI-49364/22-1) und sind in einem klarsichtigen Polybeutel mit Pappheader verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da zum Verzehr (durch Tiere) bestimmte Erzeugnisse, die zusammen mit einem Gebrauchsgegenstand verpackt sind, nicht mit diesem gemeinsam eingereiht werden. Derartige Erzeugnisse werden als "Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet, Äpfel" eingereiht.