BTI DEBTI54434/18-1
Description des marchandises
Nähgewirke aus Glasfasern, sog. Geoverbundstoff, Foto siehe Anlage, - Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes (Kettenwirktechnik), bestehend aus: - einer Lage aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern aus lt. Antrag Polypropylen und - einer Lage aus lt. Antrag Glasfaserfilamenten und Basaltfasern, - - verfestigt mittels eines maschenbildenden Garnes (Nähfaden) aus Chemiefasern (Spinnstoff) in einer verriegelten Kettenstichnaht, - aufgrund des Gewichtsanteils (lt. Antrag überwiegender Anteil) bestimmen die Glasfaserfilamente und die Basaltfasern gegenüber dem Vliesstoff aus Spinnstoffen und den Garnen aus Spinnstoffen den Charakter der Ware; die beiden Stoffe (Glasfaserfilamente und Basaltfasern) sind aufgrund des Gewichtsanteils (lt. Antrag gleicher Anteil) als gleich zu betrachten, damit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6815 und 7019) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - lt. Antrag auf Rollen mit einer Breite von 0,95 m bzw. 1,90 m, - stellt sich aufgrund der Art des Flächenerzeugnisses (Nähgewirke) nicht als Ware der Unterpositionen 7019 3100 bis 7019 3900 dar, - für den Neubau und die Sanierung von Fahrbahnkonstruktionen bestimmt. "Ware (Nähgewirke) aus textilen Glasfasern"