BTI DEBTI54957/19-2
Description des marchandises
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um Glasperlen (sog. Rocailles, Ø 2 und 4 mm), in Form von annähernd runden / zylinderförmigen, abgerundeten, magentafarben-transparenten, massiven Perlen aus vollständig durchbohrtem Glas, welche nicht geschliffen oder mechanisch poliert sind (da weder glatte oder scharfkantig abgegrenzte Schleifflächen (Facetten) noch einen geschliffenen Lochrand aufweisend). Die Perlen stellen sich nicht als Nachahmung von echten Perlen, Zuchtperlen, Edel- oder Schmucksteinen dar. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit liegen nicht vor. Derartige Waren werden üblicherweise zum Herstellen von z.B. Halsketten oder zum Verzieren von Spinnstofferzeugnissen verwendet. Die Glasperlen sind je Größe in einem runden, transparenten Kunststoffdöschen mit Schraubdeckel aufgemacht und gemeinsam mit einer Dose Glitterpuder, einer Dose Kunststoffpailletten sowie zwei Dosen Streudekoration (siehe Position 1, 3 und 4 dieser Auskunft) als sog. Basteldeko-Set in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappheader verpackt. Eine gemeinsame Einreihung des Sets als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der AV 3b) kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt wurden. Alle Bestandteile sind somit getrennt einzureihen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Glasperlen, nicht geschliffen und mechanisch poliert, nicht handgearbeitet".