BTI DEBTI61224/24-1
Description des marchandises
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine elektronische Zigarette zum Einmalgebrauch. Die E-Einwegzigarette besteht aus einem schwarzen Gehäuse mit Mundstück, einer Verdampfereinheit sowie einem Akkumulator und ist mit einem nikotinhaltigen Liquid befüllt. Die E-Zigarette wird entsorgt, wenn das Liquid aufgebraucht bzw. der Akku leer ist. Das zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmte Erzeugnis wird in verschiedenen Varianten/Geschmacksrichtungen angeboten. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind, Nikotin, aber keinen (rekonstituierten) Tabak enthaltend".