BTI DEBTI7278/26-1
Description des marchandises
Bei dem sog. Staubsaugerständer handelt es sich um ein noch nicht zusammengesetztes Möbel aus Stahl. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einer rechteckigen Grundplatte mit zwei parallel laufenden, senkrechten Stangen, an denen vier spezifisch geformte Aufhängevorrichtungen und eine Platte mit verschieden großen Lochvorrichtungen und Aussparungen angebracht sind. Das ca. 127 cm hohe Erzeugnis steht auf dem Boden und wird in Wohnungen verwendet. Es dient der Aufnahme und Aufbewahrung eines Staubsaugers und seines Zubehörs (keine Gegenstände der vZTA-Entscheidung). Die Ware ist als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett" einzureihen. (Abbildung siehe Anlage)