BTI DEBTI7897/26-1
Description des marchandises
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein sog. 3D-Headset, - bestehend aus einem spezifisch geformten, ergonomisch an das menschliche Gesicht angepassten Korpus aus Kunststoff, das im Inneren mit zwei Gläsern aus Kunststoff und einer roten Linse aus Kunststoff versehen ist, - mit einem noch nicht angebrachten Ständer aus Kunststoff und unedlem Metall, - zusammengesetzt in den Abmessungen von ca. 36 x 25 x 23,5 cm, - mit einer aufklappbaren Vorderseite, die derart ausgeformt ist, dass sie ein bestimmtes Videospielgerät aufnehmen kann, - mit stilisierten, funktionslosen Druckknöpfen und Anschlüssen versehen; ohne jegliche Elektronik, - in Warenzusammenstellung mit einem austauschbaren Teil für das o. g. Erzeugnis, - - aus Kunststoff, - - kann ein Bauteil an der Unterseite des Headsets ersetzen, um dieses passend für ein anderes Videospielgerät des gleichen Herstellers zu machen, - gemeinsam in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Das Erzeugnis ist dazu bestimmt, ein bestimmtes Videospielgerät mit eingebautem Bildschirm aufzunehmen. Wird das Headset anschließend an den Kopf gehalten, ist es dem Benutzer möglich, eine räumliche Ansicht des Bildschirms zu sehen (sog. 3D-Ansicht) und dreidimensionale Spiele zu spielen. Das Headset stellt somit ein erkennbar hauptsächlich oder ausschließlich für ein Videospielgerät bestimmtes Zubehör dar. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Zubehör den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Zubehör, erkennbar ausschließlich für Videospielkonsolen der Position 9504 bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9504 2000 bis 9504 4000 erfasst" eingereiht.