BTI DEBTI7960/25-1
Description des marchandises
Fußmatte, Fotos siehe Anlage, - rechteckig, - aus Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen), - partiell mit laut Antrag Kautschuk (Gummi) so versehen, dass die Spinnstoffe ein Muster aufweisen, - weder gewebt noch getuftet, - mit einer Rückenbeschichtung aus laut Antrag Kautschuk (Gummi), - dient als Fußabtreter, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich als eigenständiges Einzelstück dar (keine Fliese), - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Fußabtreter ist der Spinnstoff charakter- bestimmend. "Fußbodenbelag, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, keine Fliesen"