BTI DEBTI8065/26-2
Description des marchandises
Kinderkostüm, für Kinder im Alter von 3 - 7 Jahren (entspricht Größe 98 bis 122), Foto siehe Anlage, - Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Kleid und einem Stirnband ("Heiligen- schein"), laut Antrag sind mehrere Kostüme unverpackt zusammen in eine Kunststofffolie eingeschlagen und in einem Pappkarton verpackt; nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, somit keine Warenzusammenstellung und getrennte Einreihung der Bestandteile, - Stirnband ("Heiligenschein"): -- in geöffnetem Zustand flachliegend in den Abmessungen (L x B) von ca. 61 cm x 2,5 cm, -- aus einem schlauchförmig zusammengenähten, zweilagigen Textillaminat mit einer insbe- sondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage (Schauseite) aus musterbildend mit metallisierten Partikeln bedruckten, weder elastischen noch kautschutierten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetischen Chemiefasern) und einer Innenlage aus einfarbigen Vliesstoffen; mit einem eingelegten Streifen aus Schaumkunst- stoff gepolstert, -- an einer Längsseite und beiden Schmalseiten zusammengenäht, -- im ca. 14 cm langen Mittelteil durch ein eingenähtes, sog. Gummiband gerafft, -- an den Enden mit aufgenähten Klettverschlussstreifen, -- durch Zusammennähen konfektioniert, -- wird in Art eines Stirnbandes um den Kopf getragen und erfüllt somit die Bedingungen zur Einreihung als Bekleidungszubehör der Position 6117, -- wird aufgrund des eigenen Gebrauchswertes nicht vom Warenkreis des Kapitels 95 und in Anbetracht des textilen Charakters nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), aus (weder elastischen noch kau- tschutierten) Gewirken"