BTI DEBTI930/26-1
Description des marchandises
Bei der Ware handelt es sich um eine ca. 150 x 77 x 73 cm (L x T x H) große Truhe, im Wesentlichen bestehend aus einem Gestell aus pulverbeschichtetem Stahl, dass vollständig mit Polyrattan bespannt ist. Der Deckel wird durch sog. Stegplatten aus Polycarbonat verstärkt und kann mittels zweier Gasdruckfedern geöffnet und geschlossen werden. Die Ware verfügt über eine Innenverkleidung aus Polyester, zwei Rollen und zwei Transportgriffe. Die Box wird auf den Boden gestellt und dient der Aufnahme von Kissen und Auflagen (keine Gegenstände dieser vZTA-Entscheidung). Das Metallgestell verleiht dem Möbel im Hinblick auf seine Verwendung die notwendige Stabilität und der Kunststoff ist im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild maßgebend, daher ist kein charakterverleihender Bestandteil ermittelbar und das Erzeugnis ist in die zuletzt genannte Unterposition der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 sowie 9402 erfasstes Möbel, aus Kunststoff" einzureihen.