BTI DEBTI9808/26-1
Description des marchandises
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um eine rechteckige Flechtware aus getrockneten Halmen des Schilfrohrs (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden sind (L 600 cm). Die in unterschiedlichen Höhen (100 – 180 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung im Außenbereich (als Sichtschutzmatte oder Stammschutz für Bäume) bestimmt. Derartige Waren werden zolltariflich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z.B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte), aus anderen pflanzlichen Stoffen als Bambus oder Rattan, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.