BTI DEBTIHH/48376/DE-3
Description des marchandises
Es handelt sich um Wäsche zur Körperpflege, sog. Handtuch - rechteckig, lt. Antrag in den Abmessungen (L x B): von 60 x 38 cm, - aus ca. 1,3 mm dicken Geweben, lt. Textilkennzeichnung aus 80 % Polyester und 20 % Polyamid (beides synthetische Chemiefasern), - an den Rändern mit Überwendlichnähten gesäumt, somit konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen, - in einer bedruckten Pappbanderole eingesteckt. Das Handtuch ist gemeinsam mit einer Yogamatte (EB.-Nr. 48376/2019/1), zwei sog. Yoga-Blöcken (EB.-Nr. 48376/2019/2), einem Yogagurt (EB.-Nr. 48376/2019/4), einem Yogatuch (EB.-Nr. 48376/2019/5) und einem Spinnstoffbehältnis (EB.-Nr. 48376/2019/6) in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Die einzelnen Bestandteile (hier: Handtuch) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Wäsche zur Körperpflege (Handtuch), aus Spinnstoffen, aus Chemiefasern, aus Geweben" eingereiht.