BTI DEF/2258/08-1
Description des marchandises
Angaben: Warenart/Warenbezeichnung: siehe Aufdruck Warenmuster (Feststellungen) - Zusammensetzung: siehe vertrauliche Daten. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Ein Original-Karton mit u. a. dem Aufdruck "sundepil - Haarentfernung leicht gemacht - Inhalt: 1 Aufbewahrungsetui, 1 sundepil Pad groß, 1 sundepil Pad klein, Ersatz-Enthaarungsscheiben - Hersteller: Fa. Peter Klotz e.K. - D-33102 Paderborn" enthielt neben einer Gebrauchsanweisung ein brieftaschenförmiges Kunststoffetui. Darin befanden sich: 1.: ein großes, ovales, rosafarbenes, flaches, elastisches Pad (Abmessungen: 11,5 cm x 8,0 cm) mit Halteriemen auf der Oberseite und aufgeklebter ovaler, grauer Enthaarungsscheibe aus Schmirgelpapier mit feiner Körnung des Schleifpulvers auf der Unterseite - 2.: ein kleines, sohlenförmiges, rosafarbenes, flaches, elastisches Pad (Länge: 7,8 cm) mit Halteriemen auf der Oberseite und aufgeklebter sohlenförmiger, grauer Enthaarungsscheibe aus Schmirgelpapier mit feiner Körnung des Schleifpulvers auf der Unterseite - 3.: mehrere große u. kleine, auf Silikon-Papier geklebte und ablösbare Enthaarungsscheiben. - Aufbau der Pads: Papier, vorderseitig mit einem Schleifstoff-Pulver überzogen, rückseitig auf eine Elastomer-Lage geklebt. Befund: Als charakterbestimmender Teil der Pads wird das Schmirgelpapier angesehen (Allgemeine Vorschrift 3 b). Danach handelt es sich zolltariflich bei dem Haarentfernungs-Pad-Set um Waren aus Schleifmitteln, in Pulverform, auf einer Unterlage aus Papier, der Position 6805 des EZT.