BTI DEF/2988/05-2
Description des marchandises
Dreiteilige Zusammenstellung bestehend aus einer Tragetasche, einer Strandmatte aus Bast und Badeschuhen, - alle Waren sind in einer Tragetasche für den Einzelverkauf aufgemacht; - aufgrund der Bestandteile dienen die Waren nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder der Ausübung einer bestímmten Tätigkeit und stellen somit insgesamt keine Warenzusammenstellung i. S. der AV 3 b) dar; alle Bestandteile der Zusammenstellung sind getrennt einzureihen, - Strandmatte aus Bast, sog. "Chinamatte", siehe Foto, - mit den Abmessungen 90 (B) x 168 (L) cm, - hergestellt durch Weben bzw. durch Binden von parallel aneinandergefügten Flechtstoffen mit Kettfäden bzw. Bindematerial aus Spinnstoffgarnen, - in drei Teilen von je 30 cm gearbeitet, die durch Gewebestreifen miteinander verbunden sind, dadurch in der Länge zusammenklappbar auf eine Breite von ca. 30 cm, - mit einer umlaufenden Randeinfassung aus Gewebestreifen, - auf einer Seite im oberen Teil eines Längsstreifens mit einer Spinnstoffapplikation (30 x 36 cm) mit zwei Bindestreifen und zwei Tragegriffen aus Spinnstoffgeweben (zum Zusammenbinden und Transport der aufgerollten Matte), - wird üblicherweise als Boden- oder Strandmatte verwendet.