BTI DEF/6212/07-1
Description des marchandises
Andere konfektionierte Ware, sog. Schulterbandage "Universal", Art. 38-PT 0060, für Erwachsene, siehe Foto - bestehend aus: -- einem etwa 15 cm breiten und 123 cm langen Rumpfband, -- einer etwa 8,5 cm breiten und 45,5 cm langen Oberarmmanschette und -- einer etwa 7,5 cm breiten und 28 cm langen Handgelenkmanschette -- sowie einem etwa 2 cm breiten und 10 cm langen Hakenband, an einer Schmalseite mit einer Schnalle aus unedlem Metall gearbeitet und -- einem etwa 100 cm langen, etwa 2 cm breiten Band aus Gewebe, das an einer Schmalseite mit einem angenähten, 12 cm langen Hakenband ausgestattet ist, - aus etwa 10,5 mm (Rumpfband) bzw. 7,5 mm (Oberarmmanschette) sowie 6,5 mm (Handgelenkmanschette) dicken, dreilagigen Flächenerzeugnissen der Position 5903 mit einer Außen- und Innenlage aus gerauten Gewirken aus Spinnstoffen und einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff (keine Meterware des Kapitels 39, damit keine Ware der Position 3926); mit einem schmalen Band aus Gewebe aus Spinnstoffen eingefasst, - an einer Schmalseite des Rumpfbandes mit aufgenähten Hakenbändern (zur Befestigung an den gerauten Gewirken/Klettverschluss) versehen, - an der Oberarm- sowie der Handgelenkmanschette mit jeweils an den Schmalseiten aufgenähten Haken- bzw. Flauschbändern und jeweils mittig mit aufgenähten Haken- bändern zum Befestigen der Manschetten am Rumpfband, - das Hakenband mit Schnalle und das gewebte Band mit angenähtem Hakenband, dienen der zusätzlichen Fixierung, indem sie über die "gesunden" Schulter geführt und am Rumpfband befestigt werden (auf der Abbildung nicht enthalten), - durch Zusammennähen konfektioniert, - soll lt. beigefügtem Datenblatt u.a. bei Schulterluxation oder Verletzungen des Oberarmkopfes verwendet werden, dient zur Stabilisierung oder Ruhigstellung des Armes oder der Schulter des Patienten, in dem der Arm am Oberkörper fixiert wird, - nach Materialbeschaffenheit und Ausstattung keine orthopädische Vorrichtung der Position 9021, da die Ware lediglich für eine Teilimmobilisierung geeignet ist; es ist nicht möglich, die verletzte oder operierte Schulter des Patienten mit der Bandage vollständig stillzulegen bzw. ruhigzustellen.
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