BTI DEF/6806/08-1
Description des marchandises
Andere konfektionierte Ware, sog. Spreizfußbandage mit Pelotte, Größe 21, siehe Foto - aus 1,0 mm dicken, einfarbigen, elastischen Geweben aus Spinnstoffen, - in den Abmessungen: etwa 6,5 cm breit, für einen Vorderfussumfang bis 21 cm, - an den Rändern abgepasst gearbeitet, - schlauchförmig zusammengenäht (damit konfektioniert), - mit je einem aufgenähten tropfenförmigen bzw. halbkreisförmigen Zuschnitt, in der Art einer Tasche in die eine tropfenförmige, etwa 5,5 cm lange und bis zu 3,5 cm breite Pelotte aus Weichkautschuk eingeschoben werden kann, - die Gewebe sind im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung als charakterbestimmend anzusehen, - die Bandage wird so über den Vorderfuß gezogen, dass die Pelotte auf der Fußsohle liegt und in Art einer Stützbandage getragen, die Ware stellt sich somit nicht als Bekleidungszu- behör der Position 6217 dar, - nach Materialbeschaffenheit und Ausstattung keine orthopädische Vorrichtung der Position 9021, da sich die Stützfunktion ausschließlich aus der Elastizität der Spinnstoffe herleitet, die Pelotte keinerlei orthopädische Stützfunktion ausübt und die Bandage nicht den Voraus- setzungen der Anmerkung 6 zum Kapitel 90 entspricht.