BTI DEHH/1805/08-1
Description des marchandises
Die als "Weinkonsole" bezeichnete Ware besteht aus einem etwa 48 (L) x 13 (B) x 8,5 (H) cm großen, halbschalenförmigen Korpus aus 70 % Polyresin, 10% PVC (Kunststoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) und 20 % Holzfasern; dieser ist vollständig mit einer Kunststofffolie überzogen. Das Erzeugnis weist auf der Oberseite sechs halbrunde Vertiefungen zum Einlegen und Aufbewahren von Weinflaschen auf. Nach Angaben der Antragstellerin stellt der Holzfaseranteil im Korpus das Gerüst dar, in den das flüssige Polyresin gegossen wird und dann verfestigt (aushärtet), dadurch erhält der Korpus erst seine Form, Festigkeit und Stabilität. Der Kunststoff ist damit sowohl aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als auch hinsichtlich des mengenmäßigen Anteils gegenüber den Holzfasern (Füllstoff) als charakterverleihend anzusehen. Eine Einreihung als Möbel in das Kapitel 94 kommt nicht in Betracht, da das Erzeugnis aufgrund seiner geringen Höhe nicht geeignet ist, auf den Boden gestellt zu werden. Damit wird die Ware als "Hauswirtschaftsartikel aus Kunststoffen" von der Unterposition (KN) 3924 9090 des Elektronischen Zolltarifs erfasst.