Nach den Antragsangaben und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um Pinienpollen, in Form eines feinen, hellgelben Pulvers, ohne weitere Zusätze.
Nach den Antragsangaben und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um Pinienpollen, in Form eines feinen, hellgelben Pulvers, ohne weitere Zusätze.
Nach den Antragsangaben und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um Pinienpollen, in Form eines feinen, hellgelben Pulvers, ohne weitere Zusätze.
Justification du classement
Rechtsvorschriften: AV 1 / AV 6
Erläuterungen: ErlKN Pos 1212 (KN) RZ 12.2 / ErlKN Pos 1212 (KN) RZ 14.0