Rechtsvorschriften: AV 1 / AV 6 / Anm 1 Kap 18 / Anm 2 Kap 18
Erläuterungen: ErlKN Kap 18 (HS) RZ 01.0 / ErlKN Pos 1806 (HS) RZ 01.0 bis 03.0 / ErlKN Pos 1806 (HS) RZ 06.0 bis 07.5 / ErlKN Pos 1806 (KN) RZ 16.0 bis 18.0
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Mischung aus Schokoladeerzeugnissen (Pralinen), Nusskernen und getrockneten Früchten.
Schokolade, Schokoladeerzeugnisse, kakaohaltige Zuckerwaren und kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, gehören mit Ausnahme der in der Anmerkung 1. zu Kapitel 18 genannten Zubereitungen ins Kapitel 18, in die Position 1806.
Die vorliegende Mischung wird damit von der Position 1806 erfasst.
Als Pralinen i. S. der Unterpositionen 1806 9011 und 1806 9019 gelten Erzeugnisse in mundgerechter Größe, die aus gefüllter Schokolade bestehen. Danach wird vorliegende Ware als Pralinen in die Unterposition 1806 9019 (KN) eingereiht.