Rechtsvorschriften: AV 1 / AV 6 / Anm 1 Kap 18 / Anm 2 Kap 18
Erläuterungen: ErlKN Kap 18 (HS) RZ 01.0 / ErlKN Pos 1805 (HS) RZ 01.0 bis 02.0 / ErlKN Pos 1806 (HS) RZ 01.0 bis 03.0
Kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen mit einem beliebigen Gehalt an Kakao, gehören mit Ausnahme der in der Anmerkung 1. zu Kapitel 18 genannten Zubereitungen ins Kapitel 18, in die Position 1806.
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Mischung aus Saccharose und Kakaopulver. Waren dieser Art gehören als Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln in die UPos. 1806 10 (HS). Danach wird die in Rede stehende Ware mit einem Gehalt an Saccharose von 75 % in die Unterposition 1806 1030 (KN) eingereiht.