DE5769/13-1Expiré
0506.90.00.00
DE-19 mars 2013→18 mars 2019
Nach den Antragsangaben, der vorliegenden Warenprobe und den ergänzenden Angaben handelt es sich um durch Hitze stark getrocknete Rippen vom Kalb (Rind) mit sehr geringen Fleischanhaftungen, ohne weitere Zusätze.
Die Rippen sind in Großgebinden verpackt und als Naturkauartikel für Hunde (Tierfutter) für den Einzelverkauf aufgemacht.
Die Einreihung setzt voraus, dass es sich nach der grenzveterinärrechtlichen Beurteilung zum Zeitpunkt der Einfuhr um ein für die menschliche Ernährung ungeeignetes (ungenießbares) Erzeugnis handelt.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um Knochen, andere als in den Codenummern 0506 1000 00 0 und 0506 9000 00 1 genannt, nicht für die menschliche Ernährung geeignet.