DE16821/11-1Expiré
0507.90.00.00
DE-25 août 2011→24 août 2017
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um graubraune bis weiße Späne und Schnitzel aus Klauen von Nutztieren (ohne weitere Zusätze), die zur Desinfizierung eine leichte Wärmehandlung (Dämpfen) erfahren haben. Die Hornspäne wird als natürlicher Dünger in verschiedenen Bereichen verwendet.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Klauen, einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, andere als Elfenbein".