DEBTI30501/23-5Actif
0604.90.19.00
DE-30 nov. 2023→29 nov. 2026
Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um Moos (Islandmoos / Cetraria islandica, lt. Antragsteller), getrocknet und grün gefärbt, zu ca. 45 g in einem Kunststoffbeutel verpackt, welches üblicherweise vom Blumenhandel geliefert und zu Binde- oder Zierzwecken geeignet ist.
Das Moos ist gemeinsam mit Spielzeug (DEBTI-30501/23-1), Pilzen (DEBTI-30501/23-2), Holzscheiben (DEBTI-30501/23-3), Bell-Cups (DEBTI-30501/23-4), Holzdächern (DEBTI-30501/23-6), Zweigen mit anhaftender Rinde (DEBTI-30501/23-7), Astabschnitten (DEBTI-30501/23-8), einem Korb (DEBTI-30501/23-9) und zylinderförmigen Holzstücken (DEBTI-30501/23-10) in einem etikettierten Polybeutel als Verkaufseinheit verpackt.
Eine Einreihung in die Unterposition (KN) 9503 0070 kommt nicht in Betracht, da es sich weder um eine Zusammenstellung noch eine Aufmachung handelt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs ebenfalls nicht in Betracht. Daher sind die einzelnen Bestandteile (hier: Moos) getrennt einzureihen.
Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Moose, zu Binde- oder Zierzwecken, getrocknet, gefärbt, keine Rentierflechte“ eingereiht.