DEBTI22378/24-1Actif
1207.40.90.00
DE-24 juin 2024→23 juin 2027
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um reife, getrocknete, ganze (ungeschält) Samen von Pflanzen der Art Sesamum indicum L. (Sesam). Die Sesamsamen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Bearbeitung erfahren und sind nach den Antragsangaben nicht zur Aussaat bestimmt.
Die beige-braune Samen sind in unterschiedlichen Verpackungseinheiten (25 kg, 1.000 kg, 750 kg, 650 kg, 675 kg) aufgemacht.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, Sesamsamen, nicht zur Aussaat".