DE3459/11-1Expiré
1209.30.00.00
DE-23 févr. 2011→22 févr. 2017
Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, sog. Blumenwiese aus der Dose, bestehend aus
- einer bunt bedruckten Blechdose (Höhe ca. 9,5 cm / Durchmesser ca. 6,5 cm) mit einem Deckel mit Lasche (Einwegverschluss) sowie einer trinkdosenähnlichen Einwegöffnung am Dosenboden,
- einem Kunststoffdeckel als Untersetzer,
- verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial als Substrat, mit einem eingelegten runden Stück Vliesstoff und einem rechteckigen Stück Schaumkunststoff,
- einer Pflanzanleitung und
- Samen der Kornblume, Ringelblume und von Springkraut, die sich direkt im Füllmaterial befinden, sowie zusätzlich in einem Beutel abgepackt für eine zweite Bepflanzung der Dose.
Gemäß Pflanzanleitung wird die Dose nach dem Öffnen des Deckels mit Wasser befüllt, der Abfluss am Dosenboden geöffnet und mit dem Kunststoffdeckel wieder verschlossen. Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und die Pflanzen wachsen.
Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen den wesentlichen Charakter der Ware. Bei der Kornblume und dem Springkraut handelt es sich um krautartige Pflanzen, die hauptsächlich wegen ihrer Blüte gezogen werden.
Bei der Ringelblume handelt es sich nach Angaben in der Fachliteratur um eine Pflanze, die hauptsächlich wegen ihres Krautes und der Blüten zu medizinischen Zwecken gezogen wird.
Aufgrund des Umfangs handelt es sich zolltarifrechtlich um Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden.