DE17545/17-1Expiré
1302.39.00.00
DE-4 sept. 2017→24 oct. 2018
Angaben des Antragstellers:
Zusammensetzung: Konjakpulver, Glucomannangehalt > 90%. Weißes über cremefarbenes bis hellbraunes, rieselfähiges und schwach säuerlich riechendes Pulver mit neutralem Geschmack; dispergierbar in heißem und kaltem Wasser, quillt langsam zu festen Gelen auf.
Gewinnung: Durch Abwaschen von Konjakmehl, dem Mehl der Wurzelknolle von Amorphophallus konjac (Teufelszunge), mit wasserhaltigem Ethanol und anschließender Trocknung des Extrakts.
Verwendung: In der Lebensmittelindustrie als Gelier- oder Verpackungsmittel.
Handelsübliche Maßeinheit: Aufmachung für den Verkauf: 25 kg Papiersäcke mit innerem Kunststoffbeutel.
Feststellungen anhand einer Warenprobe:
Warenbeschaffenheit: Cremefarbenes, feines Pulver, in Wasser dickend; Geruch: schwach grün; Geschmack: nahezu ohne Geschmack.
Befund:
Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach dem Ergebnis der hier durchgeführten Untersuchung liegt Konjac-Glucomannan als Schleim und Verdickungsstoff mit nicht höher aufgereinigtem Gehalt an Glucomannan vor.
Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: andere als Agar-Agar oder Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert.