DEBTI10214/24-1Actif
1605.54.00.90
DE-26 avr. 2024→25 avr. 2027
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten sog. "Premium Seafood Mix" um eine Meeresfrüchtemischung, bestehend aus folgenden tiefgefrorenen und glasierten Erzeugnissen:
- gekochte sog. Tintenfischringe und -tentakeln von Kalmaren der Art Uroteuthis chinensis,
- gekochtes Venusmuschelfleisch der Art Paratapes undulatus (Paphia undulata),
- gekochter, geschnittener Kraken der Art Octopus membranaceus,
- gekochte, geschälte Garnelen der Art Penaeus monodon.
Durch den Kochvorgang haben die Waren eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Es handelt sich daher um eine Lebensmittelzubereitung des Kapitels 16.
Innerhalb der Position 1605 bestimmt der Anteil an Kalmar der Art Uroteuthis chinensis gewichtsmäßig den Charakter der Mischung.
Die Lebensmittelzubereitung ist in einem verschweißten Kunststoffbeutel (Inhalt 800 g) verpackt.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Tintenfische und Kalmare, keine Tintenfischklößchen".