DE21940/13-1Expiré
2402.20.90.00
DE-2 déc. 2013→1 déc. 2019
Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Warenmustern handelt es sich um zum Rauchen geeignete Tabakstränge mit Filter.
Die Tabakerzeugnisse bestehen jeweils aus einem:
- etwa 83 mm langen Tabakstrang aus augenscheinlich gerissenen Tabakblattstücken von unregelmäßiger
Form und Größe (keine geraden Schnittkanten sichtbar), mit einer mittelbraunen und dunkelbraunen Farbe
(enrippter Mischtabak), der mit einem zigarrenfarbenen Deckblatt aus rekonstituiertem Tabak der Unter-
position 2403 91 00 umhüllt ist,
- watteartigen, mit Papier umhüllten, ca. 20 mm langen Filterelement, das mit einem 26 mm breiten,
gesprengelten, bräunlichen Streifen aus Papier/rekonstituiertem Tabak an den Tabakstrang befestigt ist.
Das Gewicht und die Abmessungen der hier vorgelegten Erzeugnise betragen
- Länge: ca. 102 mm
- Gewicht: ca. 1, 8 g bis 2,08 g
- Durchmesser: ca. 11 mm
- Umfang: 34 mm.
Es handelt es sich um zum Rauchen geeignete Tabakstränge, die nicht als Zigarren oder Zigarillos einzureihen sind, da die Tabakstränge mit einem zigarrenfarbenen Deckblatt aus rekonstituiertem Tabak der Unterposition 2403 91 00 (kein natürlicher Tabak) umhüllt sind, welches den Tabakstrang aber nicht das Filterelement umhüllt und deren Stückgewicht nicht mindestens 2,3 g beträgt.
Zolltarifrechtlich liegen somit zum Rauchen geeignete Tabakstränge vor, die als Zigaretten (ohne Nelkenbestandteile) einzureihen sind.