DEBTI43823/22-3Expiré
3907.99.80.90
DE-12 janv. 2023→10 juin 2025
Es handelt sich bei dem Glitter um kleine,farbige, sechseckige, metallisch glänzende Folienzuschnitte, die aufgrund ihrer Größe als Primärformen aus Kunststoffen anzusehen sind.
Die Partikel bestehen - laut wissenschaftlichem Untersuchungsergebnis - aus Polyethylenterephthalat und Melaminharz, beides Kunststoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39.
Die Einreihung erfolgt nach dem überwiegenden Polymeranteil.
Die Erzeugnisse sind in Glasröhrchen aufgemacht.
Die Waren sind gemeinsam mit 200 Pailletten und 400 Perlen aus Kunststoffen, 150 Zuschnitten aus Moosgummi und vier Zuschnitten aus Nadelfilz, 10 Pfeifenreinigern, 100 Wackelaugen aus Kunststoffen, 30 Klammern, 200 Stäbchen und 30 Spateln aus Holz, verschiedenen Spinnstoffgarnen, 20 Pompons aus Spinnstoffen sowie 20 gefärbten Daunen in einem Pappkarton (sog. "Kreativ Box Mixed #935") für den Einzelverkauf aufgemacht.
Der Polyglitter kann auf andere Bestandteilen des Sets aufgeklebt oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden.
Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Sämtliche Bestandteile sind daher getrennt einzureihen (s. auch DEBTI-43823/22-1, DEBTI-43823/22-2 und DEBTI-43823/22-4 bis DEBTI-43823/22-15).
Derartige Erzeugnisse sind als "anderer gesättigter Polyester in Primärform" in den TARIC-Code 3907 9980 90 einzureihen.