DEBTI3886/26-1Actif
3921.90.60.90
DE-14 juil. 2026→13 juil. 2029
Angaben des Antragstellers:
Chemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern
- Flächenerzeugnis mit einer Dicke von ca. 0,22 mm bzw. 0,25mm
- aus unidirektional ausgerichteten, textilen Filamenten aus Glasfasern,
- beidseitig mit Kunststoff (Polypropylen) überzogen,
- durch das Aufbringen von Kunststoff verfestigt; somit chemisch gebunden,
- Meterware mit einer Breits von 33 cm bzw. 30,5 cm
Feststellungen an einem Warenmuster:
Abschnitt eines schwarzen Flacherzeugnisses aus parallelliegenden Glasfasern, die mit Polypropylen vollständig überzogen sind. Der Kunststoff ist auch zwischen die Filamente eingedrungen. Das Erzeugnis ist in eine Richtung biegsam in die andere Richtung bricht das Erzeugnis beim Biegen. Das Erzeugnis erhält seine Form und die Stabilität durch den Kunststoffanteil, daher ist der Anteil an Kunststoffen für die Ware charakterverleihend.
Befund:
Andere Folien aus Kunststoffen, andere, aus Additionspolymerisationserzeugnissen, andere