DEBTI10401/26-1Actif
3925.90.10.00
DE-19 mai 2026→18 mai 2029
Nach den Antragsangaben, der Produktinformation handelt es sich bei den als Wandhaken bezeichneten Wandbeschlägen um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus:
- fünf runden Wandhaken in zwei unterschiedlichen Größen (ca. Ø 8,4 (zweimal) und ca. Ø 5,0 cm
(dreimal)) und verschiedener Farbe,
- - nach dem Untersuchungsergebnis, den Antragsangaben und der Verpackungsinformation
bestehend aus Polyresin, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39,
- - jeweils mit einer eingesetzten, durch eine Kunststoffhülse geschützten Schraube aus
unedlem Metall ausgestattet,
- fünf in einem Polybeutel verpackten Dübeln aus Kunststoffen.
Die Waren sind zur bleibenden Befestigung an Wänden, Türen oder anderen Gebäudeteilen bestimmt und dienen als Aufhängevorrichtung für z.B. Bekleidung (Garderobenhaken).
Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Haken aus Kunststoff (Beschläge) den Charakter der Warenzusammenstellung.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Wänden oder anderen Gebäudeteilen“.