DEBTI23114/26-1Actif
4601.29.90.00
DE-17 juil. 2026→16 juil. 2029
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildungen handelt es sich um eine rechteckige Flechtware aus getrockneten Heidetrieben (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden sind.
Die individuell kürzbare Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt.
Die Matte ist in unterschiedlichen Höhen und Breiten erhältlich (90 x 300 cm; 100 x 300 cm, 150 x 300 cm, 180 x 300 cm, 200 x 300 cm, 180 x 180 cm, 180 x 250 cm, 150 x 250 cm).
Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten aus anderen pflanzlichen Stoffen als Bambus oder Rattan, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.