DE1601/15-1Expiré
4602.11.00.10
DE-18 févr. 2015→17 févr. 2021
Nach den Angaben der Antragstellerin, dem vorliegenden Warenmuster sowie den ergänzenden Angaben handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf in Form eines Picknickkorbes für vier Personen.
Der ca. 45 x 30 x 20 cm große, handgearbeitete Korb mit Tragegriffen, Klappdeckel und Verschluss aus Kunstleder besteht aus unmittelbar miteinander verflochtenen, hellen Bambusstreifen sowie hell- und dunkelbraunen biegsamen Zweigen (Flechtstoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46).
Im Inneren ist der Korb mit einem grün-weiß-karierten Spinnstoffgewebe ausgeschlagen sowie mit Halterungen für das Geschirr versehen.
In den Korb sind jeweils vier Tassen, Teller, Messer, Gabeln und Löffel aus grünem Kunststoff (verpackt in einem Pappkarton) sowie eine rechteckige, grün-weiß-karierte Tischdecke aus Kunststofffolie eingelegt.
Der Charakter der Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf den Umfang, das Erscheinungsbild sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch den - charakterverleihend aus Flechtstoffen bestehenden - Korb bestimmt.
Innerhalb der Position 4602 bestimmen hinsichtlich des Umfanges die Bambusstreifen den Charakter der Ware.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Korbmacherware, unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen, aus Bambus, handgearbeitet".