DEBTI19128/24-1Actif
4602.19.90.90
DE-26 juil. 2024→25 juil. 2027
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen etwa 23 cm hohen, sog. „Spielzeug-Aufbewahrungskorb Florence“, Art.-NR. LA 423901 (Durchmesser 37 cm).
Das oben offene Behältnis besteht aus einem Boden sowie einer etwa 16 cm hohen „Seitenwand“ aus getrockneten, miteinander verflochtenen Blättern der Wasserhyazinthe (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Der oben aufgesetzte, etwa 7,5 cm hohe Rand besteht aus Rundgeflechten aus beigefarbener Baumwolle. Die Flechtstränge bzw. die Rundgeflechte sind jeweils spiralförmig aufeinandergelegt und mit einem Spinnstoffgarn miteinander vernäht.
Der überwiegend maschinell gefertigte Korb ist mit zwei Tragegriffen sowie einem elyptischen Patch mit der Aufschrift "Toys" ausgestattet.
Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Flechtstoffe den Charakter der Ware.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine „Korbmacherware, unmittelbar aus Waren der Position 4601 gefertigt, aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus, Rattan oder Stroh, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, nicht handgearbeitet“.