DE4265/14-10Expiré
4802.62.00.00
DE-23 juin 2014→22 juin 2020
Bei den vorliegenden Warenmustern handelt es sich um acht weiße, rechteckige, etwa 20,9 x 29,5 cm große Papierzuschnitte. Sie weisen ein Quadratmetergewicht von weniger als 80 g auf und sollen zum Beschreiben, Bedrucken und Bemalen verwendet werden. Die Zuschnitte sind gemeinsam mit einem Stickerbogen und auf der Oberfläche gefärbten Papierzuschnitten in einer Kunststofftüte verpackt.
Die weißen Papierzuschnitte sind ebenfalls gemeinsam mit Malbüchern, einem Stiftanspitzer, Knete, Kreide, Wachsmalstiften, Buntstiften, Wasserfarben mit einem Pinsel, Textmarkern, einem Armband, Ausstechförmchen und Modellierförmchen (alle nicht Gegenstand dieser Auskunft) in einem überdimensionalen, stiftförmigen Behältnis, das als Spardose verwendet werden kann, aufgemacht.
Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge" zur Codenummer 4802 6200 00 0 des Zolltarifs.