DEK/1883/08-1Expiré
4807.00.80.00
DE-27 nov. 2008→26 nov. 2014
Bei der als "MADOCA - Japanpapier-Verbundmaterial" bezeichneten Ware handelt es sich lt. Antragstellerangaben um ein zusammengeklebtes, dreilagiges Erzeugnis in Rollen (Format 0,95 x 10,0 m) oder rechteckigen Bogen (Format 0,95 x 1,85/2,15 m) mit einer jeweiligen Gesamtdicke von 0,2 mm. Die beiden äußeren Lagen bestehen aus sog. Japanpapier, die mittlere Lage aus PET-Kunststofffolie, wobei die Dicke der Kunststofffolie weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses ausmacht. Es wird für die Herstellung von Leuchten, Lampenschirmen, Shoji-Schiebetüren, Rollos oder Flächenvorhängen verwendet.
Derartige Waren gehören als "Papier, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, mit Innenverstärkung, in Rollen oder Bogen, nicht aus wieder aufbereitetem Papier" zur Codenummer 4807 0080 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).