DEBTI8507/18-1Expiré
4820.10.90.00
DE-16 juil. 2018→15 juil. 2021
Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer Pappschachtel mit Header mit Eurolochung verpackt sind:
1. Zwei broschierte Erzeugnisse aus Papier (Abmessungen: etwa 7,5 x 10 cm, Umfang 28 Seiten bzw. etwa 6 x 8,5 cm, Umfang 16 Seiten, Klammerheftung), mit einem Umschlag aus Kartonpapier. Auf den vorderen Umschlagseiten sind die Erzeugnisse jeweils mit einer Illustration und dem Wort "Reisepass" in deutscher, englischer und französischer Sprache bedruckt. Die erste Seite der Erzeugnisse ist dazu bestimmt durch kurze, handschriftliche Eintragungen (Name, Vorname, Staatsangehörigkeit, Geburtstag, Geburtsort und Unterschrift) in der Art eines Reisepasses vervollständigt zu werden. Daneben ist jeweils ein Platzhalter zum Einkleben eines Fotos abgedruckt. Die restlichen Seiten sind vollständig mit Ornamenten hellgrau bedruckt. Die Aufdrucke sind im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Erzeugnisse als Schreibware nur nebensächlicher Art.
2. Zwei Stickerbogen aus Papier (Format: etwa 7 x 10 cm), die auf der Vorderseite mit insgesamt 23 zum Abziehen vorgestanzten Motiven (z. B. Anker, Koffer, Rettungsring) bunt bedruckt sind. Die Rückseiten sind mit einer Selbstklebeschicht versehen und auf ein Trägerpapier aufgebracht.
3. Ein etwa 8,5 cm langer, nicht angespitzter Bleistift mit rundem, festem Schutzmantel aus Holz.
4. Ein Stempel für den Handgebrauch.
Mit den unter 2. bis 4. bschriebenen Waren sollen die unter 1. beschriebenen Schreibwaren von Kindern verziert werden, um so Reisepässe für ein Kind und dessen Kuscheltier zu gestalten.
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Waren gehören als "andere, den Merkbüchern und Notizbüchern ähnliche Waren, aus Papier und Pappe" zur Codenummer 4820 10 90 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Wert und der Bedeutung für die Verwendung durch die unter 1. beschriebenen Schreibwaren bestimmt wird.