DE4390/11-1Expiré
5109.10.90.00
DE-25 mars 2011→24 mars 2017
Strickset, bestehend aus zwei Knäuel Wolle, einem Band, einem Stück Leder, einer Anleitung, zwei Stricknadeln und einer Ahle, sog. Knit Kit, Strickset für Ballerinas, Größe 36-41, Foto siehe Anlage,
- als Warenzusammenstellung in einem Polybeutel mit Pappeinleger für den Einzelverkauf
aufgemacht,
- zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (lt. Antrag: Herstellung von Ballerinas (Schuhen))
zusammengestellt,
- bestehend aus:
-- zwei Knäuel Wolle:
--- lt. Untersuchungsergebnis:
---- aus gezwirnten Garnen aus 100 GHT Wolle,
---- mit S-Drehung als letzter Drehung,
---- gefärbt bzw. meliert,
---- nicht mit Metalldraht verstärkt (somit kein Bindfaden der Position 5607),
---- in Aufmachung für den Einzelverkauf (Gewicht: 48,2 g bzw. 44,2 g),
-- einem Band:
--- auf einem Stück Pappe aufgewickelt,
--- mit einer Breite von 0,5 cm und einer Länge von 127 cm,
--- aus Samtgeweben aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern,
--- wird lt. Antrag in den oberen Rand der Ballerinas eingezogen um diese bei Bedarf zu
verengen,
-- einem Stück Leder:
--- ca. 10 cm x 18 cm großer Zuschnitt aus lt. Antrag Rindsleder,
--- gegerbt und zugerichtet,
--- mit einer Dicke von 0,8 mm,
--- dient nach vorherigem Zuschneiden als Sohle für die gestrickten Schuhe,
-- einer Anleitung:
--- mit einem Band verziert,
--- in Form einer 10 cm x 10 cm großen, mit Text und Abbildungen bedruckten Broschüre
aus Papier, klammergeheftet (30 Seiten),
-- zwei Stricknadeln:
--- lt. Antrag aus Aluminium,
--- mit einem Durchmesser von 4,5 mm und einer Länge von 20 cm,
--- an beiden Enden angespitzt,
-- einer Ahle:
--- aus unedlem Metall, mit Kunststoffgriff,
--- dient als sog. Lochmacher dem Fertigen von Löchern z.B. in der Sohle,
- insbesondere im Hinblick auf den Umfang und den Verwendungszweck verleihen die Garne
aus Wolle der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter.
"Warenzusammenstellung, bestehend aus Garnen aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf (charakterbestimmend), mit einem Anteil an Wolle von mehr als 85 GHT, andere als in der Unterposition 5901 1010 genannte, einem Band, anderes als solche der Position 5807, einem nach dem Gerben zugerichteten Leder von Rindern, enthaart, einer Broschüre, zwei Waren aus Aluminium, andere als in den Positionen 7601 bis 7615 genannte sowie einem den Locheisen ähnlichen Handwerkzeug"