DEBTI11295/24-1Actif
5207.10.00.00
DE-29 avr. 2024→28 avr. 2027
Handarbeitsset, sog. Traumfänger, Foto siehe Anlage,
- Warenzusammenstellung, bestehend aus drei Spitzenbordüren, einem Garn, einem Bambusring, einer
Häkelnadel, einer Nähnadel, einem Nähfaden, zwei künstlichen Blüten und sieben Pompons,
- gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel mit einer Anleitung für den Einzelverkauf aufgemacht
und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt,
- Garn:
-- als Meterware im Strang,
-- mit einer Länge des Garns von laut Antrag 20 m,
-- aus laut Antrag Baumwolle,
-- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung (u. a. deshalb kein Nähgarn),
-- mit einem Gewicht von laut Antrag ca. 7 g (Garn in Aufmachungen für den Einzelverkauf),
-- mit einem Titer von ca. 3000 dtex, somit kein Bindfaden,
- Spitzenbordüren:
-- in unterschiedlichen Breiten, zwischen ca. 8 mm und ca. 11 mm,
-- in Form einer Flecht- bzw. Klöppelspitze,
-- maschinell hergestellt,
-- aus laut Antrag Baumwolle,
- Nähfaden:
-- auf einer Pappkarte aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich Unterlage von weniger als 125 g
(= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf),
-- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester),
-- gefärbt,
-- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung,
-- appretiert für die Verwendung als Nähgarn,
- künstliche Blüten:
-- mit zugeschnittenen Blütenblättern,
-- mit einem Blütenboden aus Kunststoff,
-- die Blütenblätter und der Blütenboden sind durch Zusammenstecken in Blumenbindetechnik
zusammengefügt,
- Pompons:
-- mit unterschiedlichen Durchmessern, laut Antrag zwischen ca. 1,5 cm und ca. 3 cm,
-- jeweils aus kurzen Garnstücken aus Spinnstoffen, die in der Mitte nur an einer Stelle abgebunden sind
und nach allen Richtungen abstehen,
-- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester),
- Nadeln:
-- Häkelnadel,
--- aus unedlem Metall, mit einem Griff aus Kunststoff,
--- zum Handgebrauch,
-- Nähnadel:
--- aus unedlem Metall,
- Ring:
-- aus laut Antrag Bambus,
-- mit einem Durchmesser von ca. 13 cm,
- das Garn bestimmt insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den
Charakter der Warenzusammenstellung.
"Garn aus Baumwolle, kein Nähgarn, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an
Baumwolle von mehr als 85 GHT"