DE23353/14-1Expiré
5209.59.00.99
DE-15 avr. 2015→14 avr. 2021
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff "Delhi", Foto siehe Anlage,
- als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm,
- laut Untersuchungsergebnis:
-- aus Kett- und Schussgarnen aus Baumwolle mit geringer Beimischung (< 5%) von Fasern des Kapitels 53
(augenscheinlich Leinen), keine Jutefasern enthaltend,
-- keine Chemiefasern enthaltend, u. a. deshalb keine Ware der Position 5211,
-- mit einem Quadratmetergewicht von 315 g,
-- bedruckt und geprägt,
-- in Ripsbindung (andere als Leinwand- oder Köperbindung),
-- nicht auf Handwebstühlen hergestellt,
-- nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt.
"Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT, mit einem Quadratmetergewicht
von mehr als 200 g, bedruckt, in anderer als Leinwand- oder Köperbindung, anderes als in den Unterpositionen
5209 5900 11 und 5209 5900 91 genannte""