DE13923/16-1Expiré
5401.10.90.00
DE-5 août 2016→4 août 2019
Nähgarnsortiment, sog. Nähgarnbox aus Kunststoff, Art. 11195, Foto siehe Anlage,
- bestehend aus verschiedenen Nähgarnen und einem Nähkästchen; das Nähkästchen selbst stellt sich weder
als Behältnis i. S. d. AV 5 a) noch als übliche Verpackung i. S. d. AV 5 b) dar,
- als Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und in einem
laut Antrag Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht,
- Nähgarne:
-- 25 Stück, jeweils auf einer Unterlage (Papphülse) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage
von ca. 18 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf),
-- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden),
-- gefärbte sowie gebleichte Garne aus laut Antrag 70 % Polyesterfilamenten und 30 % Polyesterspinnfasern
(beides synthetische Chemiefasern),
-- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung,
-- laut Antrag appretiert für die Verwendung als Nähgarn,
- Nähkästchen:
-- in den Abmessungen (L x B x H): ca. 28 cm x 16 cm x 15,5 cm,
-- bestehend aus einem kofferähnlichen Gehäuse aus Kunststoff,
-- mit einem rechtwinklig aufklappbaren Deckel mit Haltegriff,
-- mit einem Scharnierverschluss,
-- mit zwei herausnehmbaren Einsätzen; der eine mit einer Fächerunterteilung, der andere mit dornenartigen
Ausformungen zur Aufnahme der Garnrollen,
- im Hinblick auf den Wert und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Nähgarne den
Charakter der Warenzusammenstellung.
"Nähgarne, aus synthetischen Filamenten, in Aufmachungen für den Einzelverkauf"