DEBTI58758/24-12Actif
5604.10.00.00
DE-28 mars 2025→27 mars 2028
Überzogener Kautschukfaden
- als Abschnitt einer Meterware vorliegend
- bestehend aus einem Faden aus Kautschuk (Kautschukfaden der Position 4007), der mit
Garnen aus Spinnstoffen umflochten (= überzogen) ist.
Der Faden ist gemeinsam mit Pfeifenreinigern, Moosgummiplatten und -formen, Pompons, Wackelaugen, Federn, Perlen, Holzklammern, einer Neonkordel, Stickern sowie Klebstoff in einem Beutel mit Pappeinlage für den Einzelverkauf aufgemacht.
Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden. Somit liegt weder ein Bastelset der Position 9503 noch eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) vor und die Waren sind getrennt einzureihen, vgl. DEBTI 58758/24-1 bis DEBTI 58758/24-11.
Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Faden aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen" eingereiht.