DEBTI9402/25-1Actif
5705.00.30.90
DE-4 avr. 2025→3 avr. 2028
Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage,
- laut Antrag:
-- in einem bedruckten Pappkarton verpackt,
-- rechteckig, mit abgerundeten Ecken; mit den Abmessungen von ca. 39 cm x 59 cm x 0,7 cm,
-- mehrlagig gearbeitet,
--- mit einer Vorderseite aus einem genadelten und mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff aus
synthetischen Spinnstoffen,
--- mit einer Mittellage aus einem genadelten, mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff,
--- mit einer Rückseite aus einem schwarzen, mit Kunststoffnoppen bedruckten Gewebe,
--- mit einer zwischen den Lagen eingearbeiteten, elektrischen Heizmatte mit Anschlusskabel,
mit Ein- und Ausschalter und Stecker,
-- an den Rändern umlaufend gesäumt und zusammengenäht,
-- weder gewebt noch getuftet,
-- ohne Hinweise auf Handarbeit,
- aufgrund der abgerundeten Ecken, u. a. somit konfektioniert,
- wird als ein den Fußwärmern ähnlicher Gegenstand nicht vom Warenkreis des Kapitels 85 erfasst,
- erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag.
"Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen
Spinnstoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"