DEBTI17929/24-1Actif
5705.00.80.99
DE-21 mai 2024→20 mai 2027
Fußbodenbelag, sog. Kokosfußmatte, Foto siehe Anlage,
- rechteckig, in den Abmessungen von ca. 45 cm x 75 cm,
- aus Bündeln aus Kokosfasern, die unmittelbar in einen Teppichgrund aus Kautschuk (laut Antrag Latex)
eingebettet sind (durch Beflocken hergestellt),
- nicht gewebt oder getuftet, somit keine Ware der Position 5703,
- ohne Hinweise auf Handarbeit,
- bei der Verwendung der Ware als Fußabtreter bilden die Kokosfasern die Schauseite,
- pflanzlicher Spinnstoff der Position 5305,
- durch Zusammenfügen konfektioniert,
- erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag.
"Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus Spinnstoffen, konfektioniert,
aus Kokosfasern, nicht handgearbeitet"