DEBTI12863/24-1Actif
5801.33.00.00
DE-21 mai 2024→20 mai 2027
Textillaminat, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage,
- als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag ca. 142 cm,
- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben
verbundenen Lagen:
-- mit einer Oberlage (Schauseite):
--- aus einem aufgeschnittenen Samtgewebe (laut Antrag Schusssamt), somit keine Ware der
Unterposition (KN) 5801 3600,
--- aus synthetischen und künstlichen Chemiefasern (laut Antrag Polyester und Viskose),
--- anderer Schusssamt als Rippenschusssamt,
-- mit einer Unterlage:
--- aus einem einfarbigen Gewebe,
--- aus synthetischen Chemiefasern,
- das die Schauseite bildende Samtgewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die
Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff ihren wesentlichen Charakter.
"Samt, gewebt, keine Ware der Position 5802 oder 5806, aus Chemiefasern, anderer Schusssamt als
Rippenschusssamt, aufgeschnitten"