DEBTI53461/18-1Expiré
5811.00.00.99
DE-7 janv. 2019→6 janv. 2022
Wattiertes Spinnstofferzeugnis, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage,
- als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 140 cm,
- laut Untersuchungsergebnis:
-- dreilagig gearbeitet, mit einer:
--- Außenlage (Schauseite) aus einem buntgewebten Gewebe aus überwiegend synthetischen Spinnfasern
(Polyester), mit einer Beimischung aus künstlichen Spinnfasern (Viskose), das auf der Außenseite mit
geprägtem Zellkunststoff (laut Antrag Polyurethan) überzogen ist; das Gewebe ist dicht, geraut und dicker
(ca. 3/5 der Gesamtdicke) als der Zellkunststoff und dient damit nicht nur der Verstärkung,
--- Zwischenlage aus einem Wattierungsstoff (Vliesstoff) aus Chemiefasern,
--- Innenlage aus einem Gewebe aus synthetischen Filamenten,
-- alle Lagen sind durch Nähstichreihen versteppt,
- die Musterung verleiht dem Erzeugnis nicht den Charakter einer Stickerei, somit keine Ware der Position 5810,
- insbesondere im Hinblick auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende mit Kunststoff überzogene
Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter.
"Wattiertes Spinnstofferzeugnis als Meterware, aus mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden,
durch Steppen abgeteilt, keine Stickerei der Position 5810, aus Geweben, aus synthetischen Spinnfasern"