DE14121/15-1Expiré
6006.23.00.00
DE-14 sept. 2015→13 sept. 2021
Textillaminat, sog. Oberstoff für Bekleidung, Artikel 6160 - Saison Sommer 2016, Foto siehe Anlage,
- als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 135 cm,
- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen,
- mit einer Oberlage (Schauseite):
-- aus einem ca. 0,5 mm dicken Kettengewirke (Raschelspitze; keine Spitze der Position 5804) aus laut Antrag
100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend,
-- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche,
-- weiß (gebleicht),
- mit einer Unterlage:
-- aus einem ca. 0,5 mm dicken Kuliergewirke aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester; keine
Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend,
-- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche,
-- buntgewirkt (somit keine Ware der Unterposition 6006 24,
- hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes herrscht die Oberlage vor, hinsichtlich des Wertes die Unterlage,
im Hinblick auf die Dicke sind beide Lagen gleichermaßen charakterbestimmend, somit verleiht keine der
beiden Lagen der Ware ihren wesentlichen Charakter und sie ist der von den gleichermaßen in Betracht
kommenden Positionen (6005 / 6006) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen.
"Gewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6005, aus Baumwolle, buntgewirkt"