DEBTI3003/26-1Actif
6217.10.00.90
DE-27 avr. 2026→26 avr. 2029
Haargummis, Foto siehe Anlage,
- Warenzusammenstellung, bestehend aus drei Haargummis aus Meterwaren der Position 5604
(Ausführung 1) und zwei Haargummis aus Gewirken (Ausführung 2),
- zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und laut Antrag gemeinsam auf
einer Karte für den Einzelverkauf aufgemacht,
- Haargummis (Ausführung 1):
-- in drei unterschiedlichen Farben,
-- jeweils mit einer Dicke von ca. 3,3 mm und einem Außendurchmesser von ca. 5,5 cm,
-- aus einem elastischen Kautschukfaden mit quadratischem Querschnitt (Breite ca. 2 mm), mit
einem gewirkten Überzug aus Spinnstoffen (Meterware der Position 5604),
-- an den Enden mit einer Hülse aus augenscheinlich unedlem Metall zu einem Ring zusammen-
gefügt (somit konfektioniert),
-- ohne Hinweise auf Handarbeit,
- Haargummis (Ausführung 2):
-- jeweils in den Abmessungen von ca. 4,5 cm (Durchmesser) x 2,3 cm (Höhe, ausgerollt),
-- aus einem bedruckten, schlauchförmigen, aufgerollten, elastischen Gewirke aus Spinnstoffen,
-- auf Länge geschnitten; abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig (somit konfektioniert),
- werden zum Zusammenhalten des Haares getragen,
- in Anbetracht des textilen Charakters werden die Waren nicht vom Warenkreis der Position 9615
erfasst,
- individuelle (selbstständige) Einzelstücke, die eine Ergänzung von Kleidung darstellen,
- insbesondere im Hinblick auf die Menge bestimmen die Haargummis der Ausführung 1 den
wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung; somit keine Ware der Position 6117.
"Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummis) aus Spinnstoffen, nicht aus Gewirken
oder Gestricken, nicht handgearbeitet"