DEBTI20360/25-1Actif
6304.91.00.00
DE-29 juil. 2025→28 juil. 2028
Zierkissenbezug mit Decke, Foto siehe Anlage,
- stellt sich als zusammengesetzte Ware dar,
- beide Bestandteile bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern),
- Zierkissenbezug:
-- annähernd eiförmig; als stilisierte "Rakete" gearbeitet; in den Abmessungen (L x B) von ca.
37 cm x 26 cm,
-- mit einer Außenlage aus verschiedenen einfarbigen Plüschgewirken, einer Zwischenlage aus
Wattierungsstoffen und einer Innenlage aus einfarbigen, gerauten Gewirken,
-- mit einer ca. 26 cm langen Öffnung mit Reißverschluss,
-- im oberen Bereich mit einem aufgestickten, runden "Fenster" verziert und im unteren Bereich
mit zwei angenähten, die "Standfüße" der Rakete bildenden Zuschnitten aus Samtgewirken
versehen,
-- durch Zusammenfügen konfektioniert,
-- kennzeichnet sich insbesondere aufgrund der Ausstattung (Verzierungen) nicht als Bettwäsche
der Position 6302, sondern aufgrund der raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenausstat-
tung,
- Decke:
-- einlagig gearbeitet, aus einfarbigen Gewirken,
-- an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert),
-- ohne elektrische Heizvorrichtung,
- die Ware ist einzeln als Decke oder auch zusammen in Art eines Kissens nutzbar, wenn die Decke
in zusammengefaltetem Zustand in den Bezug eingefügt ist; erfüllt (u. a. aufgrund der Art und
Beschaffenheit) weder die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9404 noch in die Position
9503,
- insbesondere im Hinblick auf die Verwendung sind der Zierkissenbezug und die Decke gleich-
bedeutend; im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sowie nach Art und Beschaffenheit
verleiht jedoch der Zierkissenbezug der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter.
"Andere Ware zur Innenausstattung (Zierkissenbezug), aus Spinnstoffen, keine Ware der
Position 9404, aus Gewirken"