DEBTI14397/22-1Expiré
6304.92.00.90
DE-2 juin 2022→1 juin 2025
Wickelauflagenbezug, Art. 7411873, Foto siehe Anlage,
- in einem bedruckten Pappkarton mit Sichtfenster verpackt,
- annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; flachliegend in den Abmessungen von laut Antrag
80 cm x 90 cm, auf der Rückseite mit einer ca. 49 cm x 41 cm großen Öffnung,
- aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle,
- entlang der Öffnung mit einer Randeinfassung aus bedruckten Gewirken versehen,
- mit einer mittels Druckknöpfen abtrennbaren, zweilagig gearbeiteten Auflage in den Abmessungen von
ca. 64 cm x 51 cm:
-- mit einer Außenlage aus ca. 2,1 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken aus laut Antrag 90 %
Baumwolle und 10 % Polyester (synthetische Chemiefasern),
-- mit einer Innenlage aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (laut Antrag
Polyurethan) beschichteten Schlingengewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester,
-- an den Rändern zusammengenäht, an drei Seiten mit einer Randeinfassung aus bedruckten Gewirken
versehen,
- durch Zusammenfügen konfektioniert,
- nicht gepolstert (somit keine Ware der Position 9404),
- wird als Bezug über eine sog. Wickelauflage gezogen und stellt sich nach der Materialbeschaffenheit,
den Abmessungen und insbesondere nach dem Verwendungszweck als Ware zur Innenausstattung dar,
- im Hinblick auf den Verwendungszweck und das äußere Erscheinungsbild sind die Gewebe und die
Gewirke als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewebe der
Ware ihren wesentlichen Charakter.
"Ware zur Innenausstattung (Wickelauflagenbezug), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus
Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"